Behindertes Kind als Schadensfall

Kritik am OGH-Urteil: "Diese Logik führt zur Entmenschlichung!"

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Kurzbeschreibung
Der OGH hat in seinem jüngsten Urteil zu „wrongful birth“ und „wrongful conception“ die Geburt eines unerwünschten behinderten Kindes als Schadensfall anerkannt. Der Arzt, der bei der Pränataldiagnostik das Fehlen eines Oberarmes übersehen hatte, wurde nicht nur zum Schadenersatz der behinderungsbedingten Mehr kosten, sondern der gesamten Unterhaltskosten des Kindes verurteilt.
Erschienen in

2/2024
Eltern stärken

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