Impulse für den inklusiven Arbeitsmarkt
Thema/Rubrik
Arbeit und Behinderung
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Autor:in
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Kurzbeschreibung
Artikel 27 der UNBehindertenrechtskonvention beschreibt das Recht behinderter Menschen auf Arbeit auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen. Dieses Recht auf Arbeit schließt die Möglichkeit ein, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die frei gewählt angenommen wird. Zusätzlich wird darin die staatliche Pflicht festgeschrieben, durch geeignete Schritte die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit zu sichern und zu fördern – soweit die Theorie.
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Erschienen in
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