Do 03.04.2025, 14:00 - 17:00 Uhr
Sozialrechtliche Ansprüche von Menschen mit Behinderung: Schwerbehindertenrecht
Sozialrecht ist häufig als trockene und unübersichtliche Rechtsmaterie bekannt. Dabei gestalten umfassende soziale Rechte und Ansprüche des Sozialgesetzbuchs unseren Alltag. Besonders Menschen mit Behinderung bedürfen der Unterstützung, um ihre Teilhaberechte geltend zu machen. Dies bereitet Mitarbeiter*innen im Beratungsalltag häufig erhebliche Probleme.
Neben dem Eingliederungshilferecht finden sich im 3. Teil (§§ 151 ff) des Sozialgesetzbuchs IX die besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht).
Inhalte
- Definition des geschützten Personenkreises
- Was bedeutet "Schwerbehinderung – Gleichstellung“?
- Verfahren zur erstmaligen Feststellung der Behinderung
- Wie kommt es zu einem Antrag auf Feststellung der Behinderung?
- Wann macht eine Antragstellung Sinn, wann nicht?
- Anwendung der versorgungsmedizinischen Grundsätze
- Antrag auf Höherstufung
- Nachteilsausgleiche – Merkzeichen G, aG, B, H, bl, Tbl
- Verfahrensrechtliche Fragen – Widerspruch, Klage
Zielgruppen
Mitarbeiter*innen, Gruppen- und Einrichtungsleitungen aus allen Bereichen der Eingliederungshilfe.
Reihe "Sozialrechtliche Ansprüche für Menschen mit Behinderung"
Dieses Online-Seminar ist Teil der Reihe „Sozialrechtliche Ansprüche von Menschen mit Behinderung“. Die Seminare der Reihe sind unabhängig voneinander buchbar:
Für jedes der Seminare muss eine eigene Anmeldung erfolgen. Gehen Sie dafür in die jeweilige Ausschreibung und buchen Sie das Seminar über das Anmeldeformular.
Als Alternative zu den Online-Seminaren werden alle diese Themen zusammen im Präsenzseminar „Grundlagen der sozialen Leistungen für Menschen mit Behinderung: SGB I-XII / BTHG, Ansprüche und Verfahrensrecht - Ein vertiefter Überblick“ in Erlangen behandelt.
Wichtige Hinweise zu Online-Seminaren
Das Online-Seminar findet über Zoom statt. Wir empfehlen die Teilnahme über Computer oder Laptop, es ist aber auch mit Tablet und Smartphone möglich. Es ist gewünscht, dass jede Person über ein eigenes Gerät am Seminar teilnimmt.
Zusammen mit der Einladung zum Seminar senden wir Ihnen eine Anleitung für Zoom zu. Nach der Veranstaltung erhalten Sie zeitnah eine Teilnahmebescheinigung (per E-Mail) und die Rechnung (per Post).
Ein Tausch von Teilnehmenden ist nur in vorheriger Absprache mit uns möglich.