Fr 06.09.2024

WS03 Kinderschutz - Berufspflichten zum Schutz und Wohle des Kindes, Kindeswohl und Mitteilungspflicht nach dem § 37 Bundes-Kinder-Jugendhilfe-Gese...

Kinderschutz wird in mehreren Ebenen unter Bedachtnahme und der Verpflichtung der Einhaltung von Rechtsgrundlagen und Berufspflichten umgesetzt.
In der Praxis ist als wichtige Rechtsgrundlage die Mitteilungspflicht nach dem § 37  Bundes-Kinder-Jugendhilfe-Gesetz  (B-KHG) existent, um die Verantwortung und den Schutz von Minderjährigen, bei denen ein Verdacht der Gefährdung des Kindeswohls besteht wahrzunehmen. Diese Rechtsgrundlage bildet einen essenziellen Bestandteil in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.

Im Workshop wird die Rechtsgrundlage erklärt und es werden Beispiele aus der Praxis zur Veranschaulichung und Verständlichkeit herangezogen. Weiters können Praxisbeispiele und Fragen von den TeilnehmerInnen eingebracht werden um die Rechtsgrundlage mit der Praxis zu verknüpfen und verständlich zu veranschaulichen. 
 
 

Workshopzuteilung: Die Zuteilung erfolgt nach Eingang ihrer Anmeldung. Sollte der Workshop Ihrer Erstwahl ausgebucht sein, werden Sie im Workshop Ihrer Ersatzwahl eingetragen. Sollte die Mindestteilnahmezahl bei Anmeldeschluss nicht erreicht sein, behalten wir uns vor, diesen Workshop abzusagen und Sie erhalten einen Platz im Workshop Ihrer Ersatzwahl. Eine Übersicht aller Workshops gibt es in der unteren Ansicht.