Zwei Mitarbeitende von IKEA stehen vor einer gelben Wand mit Regalen, die mit gelben Stofftieren und Kissen gefüllt sind. Beide tragen Arbeitskleidung mit Namensschildern, der Mann zusätzlich eine gelbe Jacke und eine blaue Mütze. Im Hintergrund sind gelbe Möbel und Dekorationen zu sehen, die das Bild farblich dominieren.

Franziskus an seinem Arbietsplatz bei IKEA

Foto: © Lebenshilfe Kärnten
aus Heft 1/2025 – Anderswo
Franz Wolfmayr

Kann das gehen?

Diesmal kommt „anderswo“ aus Österreich, aus Kärnten. Ich stelle Ihnen in dieser Artikelreihe Persönlichkeiten mit Beeinträchtigungen vor, die aufgrund „angemessener“ Lebensbedingungen ihr Leben in die Hand nehmen und tun, was alle anderen Menschen mit solchen Chancen auch tun können: ein aktives Leben führen und am Leben der Gemeinschaft teil-nehmen. Heute geht es um Franziskus, der mir erzählte, wie der Übertritt in die Arbeitswelt aus der Werkstätte sein Leben verändert hat. Möglich gemacht hat dies das EU-Projekt 27.

In Kärnten wurde seit Herbst 2023 mit Unterstützung der Landesregierung und der Europäischen Union für 20 Personen, die bisher in Werkstätten arbeiten mussten, eine Tür in die Arbeitswelt aufgemacht. „Tür“ ist untertrieben, eigentlich ist es für Franziskus ein Tor. Als „die Anna“ von der Lebenshilfe ihn gefragt hat, ob er die Werkstätte hinter sich lassen möchte, hat er sofort Ja gesagt. „Ich habe das seit 30 Jahren gewollt.“ „Ich hab auf die Chance gewartet. Ich wollte schon immer in der Möbelbranche arbeiten.“ Seit einem Jahr arbeitet Franziskus nun in einem Möbelgeschäft, und zwar in einem großen: bei IKEA. „Mit 50 Jahren muss man echt arbeiten anfangen, ab einem gewissen Alter brauchst du einfach was anderes“, sagt er. Franziskus arbeitet heute 19,5 Stunden in der Woche in der Abteilung, die bei IKEA den Müll sammelt und transportiert. Die notwendige Unterstützung bei der Arbeitssuche bekam er durch eine Mitarbeiterin der Lebenshilfe, die ihn bei Bedarf auch beim Arbeiten unterstützt.

Franziskus wurde 1973 in einem kleinen Ort in der Steiermark geboren, besuchte die Grundschule und danach die Schule bei den Odilien in Graz. Das ist eine Schwerpunktschule für blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendliche. Franziskus ist auf einem Auge blind, auf dem anderen Auge sieht er ganz wenig. Aufgrund dieser Sehbeeinträchtigung und seiner Lernschwierigkeit schien sein „Karriereweg“ vorgezeichnet: Er lernte einen für blinde Menschen typischen Beruf: Weben. Bis zu seinem 28. Lebensjahr lebte er zu Hause mit seiner Mutter. Um ab und zu „hinauszukommen“, begann er zu „wallfahren“. Er besuchte über organisierte Reisen religiöse Pilgerstätten. Nach dem Tod der Mutter zog Franziskus zu seinem Bruder nach Kärnten.

Österreich hat keine Strategie für berufliche Inklusion  

In Österreich sind neun Bundesländer für Menschen in Werkstätten zuständig. Im Rahmen ihrer jeweiligen „Behindertengesetze“ regeln und finanzieren sie die Beschäftigung in Werkstätten (auch wenn diese in jedem Bundesland anders heißen, meinen sie das Gleiche: eine Beschäftigung in einem geschützten Bereich auf der Basis von Taschengeld ohne Arbeitnehmer:innenstatus und ohne eigene Sozialversicherung). Sie gelten gemäß dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz – ASVG (§§ 255 und 273) als „nicht arbeitsfähig“ bzw. „nicht erwerbsfähig“. Sie sind nicht sozialversicherbar und das Arbeitsmarktservice ist nicht für sie zuständig. Ihnen wird daher als Sozialhilfemaßnahme Beschäftigung über die Behindertengesetze der Länder angeboten. Österreich ist eines der letzten Länder Europas, die Menschen noch als „arbeitsunfähig“ vom Arbeitsmarkt ausschließen. Obwohl sie in Werkstätten bis zu 40 Stunden pro Woche arbeiten, sind sie keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Für ihre Arbeit erhalten sie ein Taschengeld zwischen 40 und 120 Euro pro Monat. Dass sogar die Volksanwaltschaft diese Form der „Beschäftigung“ unter den Verdacht der Ausbeutung gestellt hat, hat bisher nichts geändert.

In Kärnten war so ein Angebot für Franziskus eine Werkstätte mit angeschlossenem Wohnheim am Land, 20 Kilometer vom Ortskern entfernt. 13 Jahre lang hat Franziskus dort gelebt. Dann ist, wie gesagt, die Anna gekommen und hat ihm die Möglichkeit eröffnet, über das von der EU und dem Land Kärnten unterstützte Projekt 27 die Werkstätte zu verlassen und bei IKEA zu arbeiten. Selbstständig arbeiten zu können, erfordert auch große Selbstständigkeit beim Wohnen und Leben. „Am ersten Arbeitstag wollte ich nicht, dass mich jemand begleitet. Ich hab mir gedacht, wenn ich mich nicht zurechtfinde, dann frage ich den Buschauffeur, wo ich aussteigen und hingehen muss. Heute fahre ich täglich von meiner Wohnung in Villach nach Klagenfurt zur Arbeit. Da fahre ich täglich etwas mehr als eine Stunde in eine Richtung. Aber ich habe ja Zeit.“

Arbeiten ermöglicht selbstständiges Leben

„In Villach wohne ich mit meiner Lebensgefährtin in einer Wohngemeinschaft“, erzählt Franziskus, „wir kennen uns seit 22 Jahren. Gefragt habe ich sie erst vor etwas mehr als einem Jahr, ob sie mit mir zusammenleben möchte. Das war gar nicht leicht, weil sie noch verheiratet war. Aber heute leben wir glücklich miteinander.“ Am Beispiel von Franziskus ist zu sehen: Menschen, die arbeiten, nehmen ihr Leben in die Hand. Sie wollen selbstständig wohnen, manche finden Partnerinnen oder Partner für ein gemeinsames Leben.

Viel hat sich für Franziskus durch die Arbeit bei IKEA verändert. Als „junger“ Reiseprofi beschreibt Franziskus heute, wie er mit dem österreichweit gültigen Klimaticket das ganze Land bereist. Von Vorarlberg bis Wien ist er mittlerweile überall gewesen. In der Firma versteht er sich gut mit seinen Arbeitskolleginnen und -kollegen. Sie kommen aus Albanien, Bosnien, Kroatien. Sie sprechen alle Deutsch, daher ist das für ihn gar kein Problem. Heuer möchte er einmal ein großes Schlagerfestival besuchen und hat dafür schon Vorbereitungen getroffen.

Wie kann Arbeiten für Menschen in Werkstätten möglich werden?

Die Rechte von Menschen mit Behinderungen, durch Arbeit ihr Leben zu finanzieren, sind in Österreich für „arbeitsunfähige Personen“ nicht umgesetzt.

Vor 20 Jahren habe ich in dieser Zeitschrift in einem Artikel geschrieben, dass nicht die Personen behindert sind, sondern dass die Lebensumstände sie behindern. Lebensgeschichten, wie ich sie hier in der Rubrik „anderswo“ vorstelle, zeigen in deprimierender Weise, wie Unterstützungssysteme Menschen in ihrer Entwicklung und ihrem Leben „behindern“ oder ihnen Entwicklung und Teilhabe ermöglichen. Damals habe ich auch geschrieben, dass die Menschenrechte die stärkste Kraft in der Veränderung dieser Unterstützungssysteme sein werden, um diesen Menschen durch Bildung, Ermutigung und Inklusion Karrieren zu ermöglichen. Das ist auf der rechtlichen Ebene eingetreten. Mit der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen wurde das Menschenrecht auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in allen Bereichen festgeschrieben. Umgesetzt ist das noch nicht. Österreich hat die Konvention unterzeichnet und ratifiziert. Wie den Beschäftigten in Werkstätten der Weg in die Arbeitswelt eröffnet werden kann, zeigt das Projekt aus Kärnten.

So wie Franziskus wollen viele in eine normale Arbeitstätigkeit

Mehr als 28 000 Personen werden nach wie vor in Werkstätten ohne Karrieremöglichkeiten beschäftigt. Wie Franziskus wollen viele Personen mit Beeinträchtigungen die Möglichkeit für eine berufliche Karriere ergreifen. In Kärnten wurde dazu ein sogenanntes „Reallabor“ eingerichtet. In diesem Reallabor werden die einzelnen Personen individuell begleitet. Die förderlichen und hinderlichen Rahmenbedingungen werden dabei dokumentiert und ausgewertet. Am Ende sollen die notwendigen gesetzlichen und methodischen Rahmenbedingungen entwickelt sein, damit die Möglichkeiten, die Franziskus bekommen hat, auch allen anderen Personen, die heute in Werkstätten arbeiten, offenstehen.

Das Reallabor Inklusive Arbeit

In der EU bezeichnet ein Reallabor einen experimentellen Ansatz, mit dem im Auftrag von Behörden Lösungen unter realen Bedingungen erprobt werden. Ziel dieses Reallabors (im Englischen „regulatory sandbox“ genannt) ist es, neben der Erprobung neuer oder veränderter Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen, wichtige Erkenntnisse für die Gestaltung der dafür notwendigen Rahmenbedingungen zu gewinnen.

Rahmenbedingungen für Inklusive Arbeit lassen sich heute nicht mehr nur innerhalb eines Politikressorts schaffen. Es betrifft neben der Sozialpolitik z. B. auch die Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik. Das heißt, zusätzlich zu Personen mit Beeinträchtigungen müssen auch Unternehmen begleitet und unterstützt werden, damit Inklusion in den Arbeitsmarkt nachhaltig gelingt.

Die im Reallabor gemachten individuellen Erfahrungen werden ausgewertet, um daraus Schlüsse für notwendige gesetzliche Änderungen und geeignete Unterstützungssysteme zu gewinnen. Eingebunden werden dabei Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Verwaltungen, Forschung usw.

Das Projekt 27

Im Oktober 2023 startete das Pilotprojekt zu „Gehalt statt Taschengeld“ in Kärnten. 20 Teilnehmende sind mit 19 Stunden angestellt und erhalten dafür eine Entlohnung nach dem Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich. Ziel ist einerseits die Vermittlung an Arbeitsplätze am ersten Arbeitsmarkt mit Anstellungen in Unternehmen und anderseits die wissenschaftliche Erfassung, wie sich die Lebensumstände durch den Bezug von Gehalt und einen Arbeitsplatz verändern.

Autor:

Franz Wolfmayr, Mitbegründer und langjähriger Geschäftsführer der „Chance B Gruppe“ in der Steiermark. Von 2008 bis 2016 Vorsitzender des größten Europäischen Dachverbandes der Behindertenhilfe (EASPD – www.easpd.eu ), Gesellschafter der Zentrum für Sozialwirtschaft GmbH – ZfSW Das ZfSW hat das Konzept „Reallabor Inklusives Arbeiten für Alle“ entwickelt und begleitet die Landesregierung Kärnten in der Umsetzung.

franz.wolfmayr@zfsw.at