Do 01.01.1970, 01:00 Uhr

WS03 Kinderschutz - Berufspflichten zum Schutz und Wohle des Kindes, Kindeswohl und Mitteilungspflicht nach dem § 37 Bundes-Kinder-Jugendhilfe-Gese...

<p>Kinderschutz wird in mehreren Ebenen unter Bedachtnahme und der Verpflichtung der Einhaltung von Rechtsgrundlagen und Berufspflichten umgesetzt.<br />
In der Praxis ist als wichtige Rechtsgrundlage die Mitteilungspflicht nach dem &sect; 37&nbsp; Bundes-Kinder-Jugendhilfe-Gesetz&nbsp; (B-KHG) existent, um die Verantwortung und den Schutz von Minderj&auml;hrigen, bei denen ein Verdacht der Gef&auml;hrdung des Kindeswohls besteht wahrzunehmen. Diese Rechtsgrundlage bildet einen essenziellen Bestandteil in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.<br />
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Im Workshop wird die Rechtsgrundlage erkl&auml;rt und es werden Beispiele aus der Praxis zur Veranschaulichung und Verst&auml;ndlichkeit herangezogen. Weiters k&ouml;nnen Praxisbeispiele und Fragen von den TeilnehmerInnen eingebracht werden um die Rechtsgrundlage mit der Praxis zu verkn&uuml;pfen und verst&auml;ndlich zu veranschaulichen.&nbsp;<br />
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<p><strong>Workshopzuteilung:&nbsp;</strong>Die Zuteilung erfolgt nach Eingang ihrer Anmeldung. Sollte der Workshop Ihrer Erstwahl ausgebucht sein, werden Sie im Workshop Ihrer Ersatzwahl eingetragen. Sollte die Mindestteilnahmezahl bei Anmeldeschluss nicht erreicht sein, behalten wir uns vor, diesen Workshop abzusagen und Sie erhalten einen Platz im Workshop Ihrer Ersatzwahl. Eine &Uuml;bersicht aller Workshops gibt es in der unteren Ansicht.</p>