Do 01.01.1970, 01:00 Uhr

Erwachsenenschutzgesetz und Gleichstellung und Nichtdiskriminierung von Menschen mit Behinderungen in Salzburg

<p>Menschen mit Behinderungen sind im Alltag h&auml;ufig mit Diskriminierungen konfrontiert.<br />
Sie erleben Diskriminierungen unmittelbar im Zusammenhang mit ihrer Behinderung oder mittelbar, weil in vielen Lebensbereichen Barrieren existieren und diese eine gleichberechtigte gesellschaftliche Partizipation verhindern.</p>

<p>Rechtlich sind Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen verboten. Die UN-Behindertenrechtskonvention verbietet Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen und verpflichtet &Ouml;sterreich zur Umsetzung von Ma&szlig;nahmen, um Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierungen zu sch&uuml;tzen.</p>

<p>Im nationalen Recht verbieten das Behinderten-Gleichstellungsgesetz (BGStG) und das Behinderten-Einstellungsgesetz (BEinstG) die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen. Menschen mit Behinderungen d&uuml;rfen weder im Arbeitsleben noch beim Zugang zu &ouml;ffentlichen G&uuml;tern und Dienstleistungen diskriminiert werden.<br />
<br />
Mit 1. Juli 2018 trat das neue Erwachsenenschutzgesetz in Kraft. Damit ging eine umfassende Neuerung einher, welche einen Paradigmenwechsel zum Wohle der Betroffenen darstellt. Das neue Erwachsenenschutzgesetz stellt den betroffenen Menschen in den Mittelpunkt, um Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit umfassend zu erhalten. Die Entscheidungsf&auml;higkeit der Betroffenen wird auch im Bereich der Personen- und Familienrechte wesentlich gest&auml;rkt.</p>

<p>Inhalte:</p>

<ul>
<li>Vorgaben zur Gleichstellung und Nichtdiskriminierung in der UN-Behindertenrechtskonvention</li>
<li>Rechtliche Grundz&uuml;ge des BGStG und BEinstG</li>
<li>Nationaler und internationaler Rechtsschutz in F&auml;llen von Diskriminierung</li>
</ul>

<ul>
<li>Grunds&auml;tze des Erwachsenenschutzgesetzes</li>
<li>Interessenlage der Betroffenen im Mittelpunkt</li>
<li>St&auml;rkung von Selbstbestimmung und Autonomie</li>
<li>Die vier S&auml;ulen der Vertretung: Vorsorgevollmacht, Erwachsenenvertretung (gew&auml;hlt, gesetzlich und gerichtlich)</li>
<li>
<p>Trainerinnen:</p>

<p>Mag.a iur Nina Eckstein, MA und Steffanie Lager-Zach, Ilse Kotza (Erwachsenenschutz)</p>

<p>Anmeldung:</p>

<p>mit Anmeldeformular an:&nbsp;<a href="javascript:linkTo_UnCryptMailto(%27ocknvq%2Cfcpkgnc0tcoognBqgbkx0qti%27);">daniela.rammel[at]oeziv.org</a><br />
Tel.: 01 513 1535 36</p>
</li>
</ul>