Nationaler Aktionsplan Behinderung (NAP)

Thema/Rubrik
Aus der Behindertenanwaltschaft Österreichs
Autor:in
Kurzbeschreibung
Österreich hat die von den Vereinten Nationen 2006 angenommene Behindertenrechtskonvention (UN­BRK) im Jahr 2008 ratifiziert; sie trat am 26. Oktober 2008, dem Nationalfeiertag, in Kraft. Die UN­BRK ist das einzige weltweite Menschenrechtsinstrument, das ausschließlich für Menschen mit Behinderungen verabschiedet wurde; derzeit gehören ihr 182 Mitgliedstaaten an. Österreich verfügt also seit 13 Jahren auf völkerrechtlicher Ebene über Vorschriften, die die Rechte von Menschen mit Behinderungen in umfassender Weise verankern. Wie diese konkret umgesetzt werden sollen, beschreiben in Österreich die sogenannten NAPs, die nationalen Aktionspläne.
Erschienen in

6/2021
Autistische Lebenswelten

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