Mi 03.11.2021, 09:00 Uhr Uhr
Ausbildung: Unterstützung bei der Basisversorgung (UBV),
U2172
Ausbildung: Unterstützung bei der Basisversorgung (UBV)
Ausbildung UBV gem. § 3 GUK-BAV. Dieses Modul umfasst 80 UE theoretische Ausbildung in „Gesundheits- und Krankenpflege“ und 20 UE „Einführung in die Arzneimittellehre“ sowie 40 Stunden praktische Ausbildung. Die praktische Ausbildung ist in einer Behindertenbetreuungseinrichtung oder einem Pflegeheim geblockt unter Anleitung und Aufsicht eines/einer Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege vor der kommissionellen Prüfung zu absolvieren.
TeilnehmerInnen die dieses Modul positiv abgeschlossen haben, erhalten mit dieser Aufschulung ein anerkanntes Zeugnis gemäß der Gesundheits- und Krankenpflege-Basisversorgung-Ausbildungs-Verordnung (GuK-BAV) und sind berechtigt, diese grundpflegerischen Tätigkeiten unter Anleitung von einer DGuKP auszuüben (einschließlich der Unterstützung bei der Einnahme und Anwendung von Arzneimitteln).
Zielgruppe lt. Auszug aus der Rechtsvorschrift:
§ 1. (1) Für
1. Diplom-Sozialbetreuer/Diplom-Sozialbetreuerinnen mit dem Schwerpunkt Behindertenbegleitung,
2. Fach-Sozialbetreuer/Fach-Sozialbetreuerinnen mit dem Schwerpunkt Behindertenbegleitung,
3. Heimhelfer/Heimhelferinnen, soweit dieser Beruf in den landesrechtlichen Vorschriften vorgesehen ist,
4. Personen, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu Trägern von Einrichtungen der Behindertenbetreuung, die behördlich bewilligt sind oder der behördlichen Aufsicht unterliegen, behinderte Menschen in multiprofessionellen Teams, deren Aufgabe die ganzheitliche Begleitung und Betreuung der behinderten Menschen ist, betreuen,
6. Studierende einer Ausbildung in einem Gesundheitsberuf, deren Studienvorschriften ein Pflegepraktikum vorsehen,
ist ein Ausbildungsmodul „Unterstützung bei der Basisversorgung“ einzurichten.
(2) Zu einem Ausbildungsmodul „Unterstützung bei der Basisversorgung“ dürfen nur
1. Personen gemäß Abs. 1 Z 1 bis 6 oder
2. Personen, die in Ausbildung zu einem Sozialbetreuungsberuf gemäß Abs. 1 Z 1 bis 3 stehen,
durch den Rechtsträger der Ausbildung zugelassen werden.
Voraussetzungen:
Vollendetes 17. Lebensjahr
Beherrschung der deutschen Sprache
Kurs 72 – Termin: 03. - 19. November 2021
Prüfung: 13. Dezember 2021 (siehe Stundenplan)
Abschluss der Ausbildungen mit einer kommissionellen Prüfung
Das 40-stündige Praktikum kann von 22.-26.11.2021 oder 29.11.-03.12.2021 erfolgen.
Die praktische Ausbildung ist gem. § 5 Abs. 1 GuK-BAV in einer Behindertenbetreuungseinrichtung oder einem Pflegeheim unter Anleitung und Aufsicht eines/einer Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege zu absolvieren.
Leitung:
Mag.a Dr.in Mara SKOFF
Diplomstudium der Pädagogik, diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester, Lehrbeauftragte gem. §65b Gesundheits- und Krankenpflegegesetz
Mindestteilnehmerzahl: 12 Personen
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, behalten wir uns vor, den Kurs bis ca. drei Wochen vor Kursbeginn abzusagen.
Kursort: Mosaik GmbH, Wiener Straße 148, 8020 Graz
Kosten: € 850,00 (Die Teilnahmegebühren sind im Sinne des Umsatzsteuergesetzes 1994 MwSt.- frei und steuerlich absetzbar)
Anmeldung:
nur über das Anmeldeformular - keine Online-Anmeldung möglich!
Formulare zur Anmeldung: Anmeldeformular
Stundenplan
€ 850,00
Nr.U2172
Veranstaltungsort