Mi 28.09.2011 Uhr
NEU: Das neue Sozialhilfe-Ausführungsgesetz
NEU: Das neue Sozialhilfe-Ausführungsgesetz
V2135
Im Jahr 2019 wurden durch das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz des Bundes österreichweit grundlegend neue Standards im Bereich der offenen Sozialhilfe eingeführt: Höchstsätze lösten die Mindeststandards der Bedarfsorientierten Mindestsicherung ab, Sachleistungen traten in den Vordergrund und eine Deckelung von Geldleistungen wurde normiert.
Am 1. Juli 2021 ist das Ausführungsgesetz des Landes Steiermark, das Steiermärkische Sozialunterstützungsgesetz, in Kraft getreten und hat das Steiermärkische Mindestsicherungsgesetz ersetzt. Die neue Gesetzeslage und die neue Berechnung gelten für Anträge, die ab 1. Juli gestellt werden; für Mindestsicherungsbezieher*innen sind umfangreiche Übergangsbestimmungen enthalten.
Der Vortrag zeichnet die neuen Bestimmungen nach und greift die für die Praxis wichtigen Änderungen auf.
Zielgruppe: MitarbeiterInnen im Sozialbereich
Termin: Di., 28. September 2021, 15 - 18 Uhr (3 UE)
€ 25,00
Nr.V2135
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Veranstaltungsort
Mosaik GmbH, Wiener Straße 148, 8020