Di 03.12.2019, 09:00-18:00 Uhr
Mitteilungen bei Verdacht der Kindeswohlgefährdung gemäß § 37 B-KJHG - 8020 Graz
Ein Überblick über die rechtliche Lage und Umsetzung in der Praxis:
Mit 1. Mai 2013 trat das Bundes-, Kinder- und Jugendhilfegesetz (B-KJHG 2013) in Kraft. § 37 B-KJHG, das unmittelbar in allen Bundesländern seit diesem Zeitpunkt gilt und anzuwenden ist. Es regelt die Vorgehensweise der „Mitteilungen bei Verdacht der Kindeswohlgefährdung“ (in der Praxis auch als sogenannte „Meldepflicht“ bezeichnet) in Ausübung des Berufes von verschiedenen Berufsgruppen, die im Kontext mit Kindern und Jugendlichen arbeiten – sei es in kontinuierlichen Betreuungsund Beratungssituationen oder beispielsweise in einem Ferienlager u. ä. Obwohl diese Bestimmung seit nun gut sechs Jahren geltendes Recht und somit geltende Berufspflicht ist, besteht unter PraktikerInnen ein anhaltender Bedarf an Information und fachlicher Auseinandersetzung für die Umsetzung in die Praxis.
ReferentIn: DSAin Mag.a Brigitte Pörsch, Diplomsozialarbeiterin und Juristin
Nr. S1931
Kosten: € 175,00
Veranstaltungsort: Mosaik GmbH, Wiener Straße 148, 8020 Graz
Email: buk@mosaik-gmbh.org
Web.: www.mosaik-gmbh.org/buk