Di 15.10.2019, 09:00-18:00 Uhr
Das neue Erwachsenenschutzrecht – Die wesentlichen Neuerungen, die ersten Erfahrungen. Mit: Mag. Robert Müller 8020 Graz
Das neue Erwachsenenschutzgesetz (ErwSchG) als Rechtsgrundlage der gesetzlichen Vertretung von kognitiv beeinträchtigten oder psychisch kranken Personen.
* Artikel 12 der UN BRK und seine „Handschrift“ im neuen österreichischen ErwSchG
* Die neuen Vertretungsformen, das sogenannte „Vier Säulen Modell“ der Erwachsenenvertretung,
* Handlungsfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit im neuen Erwachsenenschutzgesetz
* Selbstbestimmung und Rechtsschutz bei Entscheidungen in persönlichen Angelegenheiten insbesondere medizinische Behandlungen und Wohnortentscheidung/Heimübersiedlung
* Vertretung unter Wahrung von Selbstbestimmung im Bereich der Einkommens- und Vermögensverwaltung
* Die neuen Aufgaben der Erwachsenenschutzvereine (vormals Sachwaltervereine) als Schaltstelle bei der Abklärung und Errichtung von Vertretungsverhältnissen
Ziel:
* Vermittlung der wesentlichen Neuerungen und ihrer Hintergründe
* Darstellung der Erfahrungen bei der Umsetzung des neuen Rechts
* Kritischer Blick darauf und Bezug zur eigenen beruflichen Tätigkeit
Zielgruppe: Personen, die beruflich für und mit kognitiv beeinträchtigten Personen arbeiten
Mit: Mag. Robert Müller
Ort: Mosaik GmbH, Wiener Straße 148, 8020 Graz
Kosten: 160€
Web: www.mosaik-gmbh.org/buk
E-Mail: buk@mosaik-gmbh.org